Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Häufig täuschen die Täter über ihr wahres Alter und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus, versuchen, das Vertrauen von Kindern zu erschleichen und diese durch List und Überredung oder Drohungen zu veranlassen, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder sich unbekleidet zu zeigen. Der Bundestag hat im Januar über eine Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming abgestimmt. Das verabschiedete Gesetz, gibt Ermittlern künftig mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet.
Im Rahmen von Ermittlungen können sich Ermittler in Zukunft als Kind ausgeben und kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um es zum Tausch anzubieten. Das ist notwendig, da Foren, in denen Kinderpornographie getauscht wird, zumeist verlangen, dass Nutzer sowohl bei ihrer erstmaligen Registrierung als auch ggf. für den weiteren Verbleib in regelmäßigen Abständen ihre „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellen, indem sie selbst strafbares kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Strafverfolgungsbehörden soll deshalb für entsprechende Ermittlungen unter engen Voraussetzungen erlaubt werden, selbst kinderpornographische Schriften herzustellen. Zudem wurde geändert, dass der Straftatbestand des Cybergrooming auch dann greift, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. Damit wird künftig auch der Versuch des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs, erfasst. "Ich bin froh, dass wir das Gesetz, auf Drängen der CDU/CSU Fraktion, nun verabschiedet haben. In der letzten Legislaturperiode war es vom Bundesjustizministerium und dem Koalitionspartner immer abgelehnt worden. Nun können wir Kinder und Jugendliche besser vor sexuelle Gewalt schützen", so Michael Kießling.