In der vorletzten Sitzungswoche haben wir das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Beides gehört für uns zusammen: Wir ermöglichen die legale Zuwanderung von Personen, die uns weiterhelfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Aber gleichzeitig setzen wir die Ausreisepflicht von denen durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Die beiden Gesetze sind die Eckpfeiler einer steuernden Migrationspolitik, die wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben.
Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern und illegale Migration zu begrenzen. Deutschland braucht aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten ist allerdings nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie. Diese muss daneben auch die Fachkräftegewinnung in der EU und die Aktivierung der inländischen Potentiale umfassen. Beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen erreicht. So ist es unseren Verhandlungsführern gelungen, den Ausreisegewahrsam zu einem scharfen Instrument auszugestalten, mit dem das Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung erschwert wird. Bundeseinheitliche Betretungsrechte erleichtern die Durchführung der Abschiebung.
Speziell unser Bundesinnenminister Horst Seehofer wies noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit von klaren gesetzlichen Regelungen im Bereich der Migration hin. Auch der Bundestagsabgeordnete Michael Kießling begrüßt die klare Regelung durch das neu-geschaffene Migrationspaket. „Das Thema Zuwanderung fordert uns - sowohl die Politik als auch die Gesellschaft - nun seit vier Jahren stark heraus. Daher ist es nur konsequent, dass wir uns diesem Thema in dieser Tiefe widmen“, so der Abgeordnete Kießling.