Deutscher Bundestag berät AfD-Verbot - Kießling bezieht Position

29.01.2025 - 12:00:00

Am morgigen Donnerstag steht der Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die „Alternative für Deutschland“ im Deutschen Bundestag zur Debatte. Nachdem den örtlichen Bundestagsabgeordneten für den Bundeswahlkreis Starnberg – Landsberg – Germering zahlreiche Schreiben dazu erreicht haben, bezieht der Abgeordnete Kießling Stellung zum Antrag für ein AfD-Verbot:

„Als CSU im Bundestag haben wir geschlossen nach intensiver Abwägung den Antrag für ein Verbotsverfahren abgelehnt, da wir es derzeit für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch für kontraproduktiv halten. Denn die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind - wenn auch die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist - nicht erfüllt, da die Einstufung nicht mit den notwendigen Anforderungen für ein Parteiverbot gleichzusetzen ist und darüber hinaus die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen. Zudem muss man die möglichen Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken, da die AfD verfassungsgerichtlich zur verfassungsgemäßen Partei würde. Dieses Risiko halte ich nicht für vertretbar“, so Kießling.

Des Weiteren betont der Abgeordnete: „Ich halte es für einen Trugschluss, die Zustimmung zur AfD ließe sich einfach wegverbieten. Stattdessen muss es doch die Aufgabe aller Parteien der demokratischen Mitte sein, die AfD inhaltlich zu stellen. Es geht also um die Ursachenbekämpfung, nicht um eine Symptombehandlung. Und die Lösung hierfür liegt in der Bewältigung drängender politischer und gesellschaftlicher Probleme, nicht in einem Verbot.“

 

Deutscher Bundestag berät AfD-Verbot - Kießling bezieht Position

Am morgigen Donnerstag steht der Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbots-Verfahrens gegen die „Alternative für Deutschland“ im Deutschen Bundestag zur Debatte. Nachdem den örtlichen Bundestagsabgeordneten für den Bundeswahlkreis Starnberg – Landsberg – Germering zahlreiche Schreiben dazu erreicht haben, bezieht der Abgeordnete Kießling Stellung zum Antrag für ein AfD-Verbot:

„Als CSU im Bundestag haben wir geschlossen nach intensiver Abwägung den Antrag für ein Verbotsverfahren abgelehnt, da wir es derzeit für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch für kontraproduktiv halten. Denn die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind - wenn auch die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist - nicht erfüllt, da die Einstufung nicht mit den notwendigen Anforderungen für ein Parteiverbot gleichzusetzen ist und darüber hinaus die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen. Zudem muss man die möglichen Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken, da die AfD verfassungsgerichtlich zur verfassungsgemäßen Partei würde. Dieses Risiko halte ich nicht für vertretbar“, so Kießling.

Des Weiteren betont der Abgeordnete: „Ich halte es für einen Trugschluss, die Zustimmung zur AfD ließe sich einfach wegverbieten. Stattdessen muss es doch die Aufgabe aller Parteien der demokratischen Mitte sein, die AfD inhaltlich zu stellen. Es geht also um die Ursachenbekämpfung, nicht um eine Symptombehandlung. Und die Lösung hierfür liegt in der Bewältigung drängender politischer und gesellschaftlicher Probleme, nicht in einem Verbot.“